Gutachterausschuss
Allgemeine Informationen
Nach dem Baugesetzbuch werden zur Ermittlung von Grundstücks- und sonstigen Werten unabhängige Gutachterausschüsse gebildet.
Der Gutachterausschuss besteht aus ehrenamtlichen Mitgliedern. Die Geschäftsstelle ist im Ortsbauamt der Gemeinde Leutenbach angesiedelt.
Zur Ermittlung der wertbestimmenden Faktoren führt der Gutachterausschuss eine Kaufpreissammlung. Die Kaufpreissammlung enthält die Ergebnisse der Auswertung sämtlicher Kaufverträge und anderer Urkunden über Eigentumsübertragungen. Notare und Gerichte sind verpflichtet, dem Gutachterausschuss entsprechende Informationen zu übermitteln. Der Gutachterausschuss erhält auf diese Weise einen vollständigen Marktüberblick.
Aufgaben des Gutachterausschusses
- Führung der Kaufpreissammlung
- Ermittlung der Bodenrichtwerte
- Erstellung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie von Rechten an Grundstücken
- Erstellung von Gutachten über die Höhe von Entschädigungen für Rechtsverluste und über die Höhe von anderen Vermögensnachteilen
- Ableitung weiterer für die Wertermittlung erforderlicher Daten
Angebote des Gutachterausschusses
- Wir beraten Sie bei der Erstattung von Wertgutachten und nehmen Wertermittlungsanträge für die Bewertung von Grundstücken jeder Art entgegen
- Wir ermitteln auf schriftlichen Antrag Vergleichswerte für Eigentumswohnungen
- Wir erteilen schriftliche, gebührenpflichtige Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte
- Wir fertigen Bodenwertsbescheinigungen auf der Grundlage der Kaufpreissammlung
- Wir erstellen einen Grundstücksmarktbericht und stellen diesen gegen Entgelt Interessierten zur Verfügung
- Sie können bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses unentgeltlich die Bodenrichtwertkarten einsehen
Kontakt
Ortsbauamt Leutenbach
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Herr Wieland
Rathausplatz 1
71397 Leutenbach
Tel.: 07195-189-62
Fax. 07195-189-60
E-Mail: m.wieland@leutenbach.de
Sitzungen
Anträge zur Grundstücksschätzung oder für ein Verkehrsgutachten müssen spätestens 4 Wochen vor der jeweiligen Gutachterausschusssitzung eingereicht werden.
Sitzungen des Gremiums im 2. Halbjahr 2009