Bebauungspläne
Aufstellung des Bebauungsplans „Katholischer Kindergarten“
Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans
„Katholischer Kindergarten“
im Wohnbezirk Leutenbach
und einer Satzung über örtliche Bauvorschriften
gemäß § 74 der Landesbauordnung (LBO)
zu diesem Bebauungsplan
Der Gemeinderat der Gemeinde Leutenbach hat am 16.02.2017 die Aufstellung des Bebauungsplans „Katholischer Kindergarten“ im Wohnbezirk Leutenbach und einer Satzung über örtliche Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan beschlossen.
Das Plangebiet liegt auf Gemarkung Leutenbach.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften beinhaltet nach dem Abgrenzungsplan des Bauamts Leutenbach vom 28.11.2016, Maßstab 1:1.000 folgende Grundstücke (s. Abgrenzungsplan):
Flst.-Nrn. 1304 und 1305, Teilflächen der Grundstücke Flst.-Nrn. 1302/1,1302/2, 1303/1, 1303/2, 1306, 5012 (Lehenstraße) sowie 5101 (Feldweg).
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und für die Satzung über örtliche Bauvorschriften wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.
Leutenbach, den 23.02.2017
gez.
Jürgen Kiesl
Bürgermeister
Bebauungsplan Schafäcker-Erweiterung
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