Die Gemeinde informiert
Einsicht in das Wählerverzeichnis
Wie im 6. Amtsblatt des Jahres am 11. Februar öffentlich bekannt gemacht, besteht in der Zeit vom 22. Februar bis 26. Februar die Möglichkeit, im Bürgerbüro das Wählerverzeichnis einzusehen. Wahlberechtigte können hier die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Angaben überprüfen. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren erstellt.
Besonders wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber der Ansicht ist, wahlberechtigt zu sein, sollte von der Einsichtnahme Gebrauch machen. Nur wer ins Wählerverzeichnis eingetragen ist bzw. vorab einen Wahlschein beantragt hat, kann am Wahlsonntag auch seine Stimme abgeben!