FAQ`s zum Amtsblatt
Das Leutenbacher Amtsblatt wird wöchentlich, in der Regel donnerstags, veröffentlicht.
Alle Leutenbacher Haushalte, die das Amtsblatt abonniert haben. Außerdem wird das Amtsblatt vier Mal im Jahr an alle Haushalte verteilt.
Bei Interesse können Sie sich telefonisch oder schriftlich an folgende Kontaktdaten wenden:
Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG
📞 Tel.: 07033525-460
📧 E-Mail: abo(@)nussbaum-medien.de
🌐 Website: www.nussbaum-lesen.de
Der Bezugspreis pro Halbjahr beträgt derzeit 20,00 Euro.
Der Nussbaum-Verlag hat mitgeteilt, dass der Bezugspreis des Amtsblatts ab dem 1. Juli 2025 von bislang 21 Euro brutto pro Halbjahr auf 24,75 Euro brutto pro Halbjahr angehoben wird. Gründe für die Preisanpassung sind unter anderem gestiegene Materialkosten (z. B. Papier), allgemeine Kostensteigerungen in der Produktion sowie notwendige Investitionen in die digitale Transformation des Verlags.
Für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Leutenbach hat diese Erhöhung keine Auswirkungen:
Dank eines Gemeinderatsbeschlusses aus dem Jahr 2023 bleibt der Abonnementpreis des Amtsblatts bis zum 31.12.2027 bei 40 Euro pro Jahr (20 Euro pro Halbjahr). Die Differenz zum tatsächlichen Verkaufspreis des Verlags übernimmt bis Ende 2027 die Gemeinde Leutenbach.
In der Regel erscheint das Amtsblatt auch in den Ferien. Nur einmal in den Sommer- und zweimal in den Weihnachtsferien gibt es Ausgaben, die nicht erscheinen. Die betroffenen Kalenderwochen werden rechtzeitig im Amtsblatt und auf der Website/App der Gemeinde angekündigt.
Die Rubrik „Zu Verschenken“ erscheint wöchentlich im Amtsblatt „LEUTE“. Darin können Gegenstände zum Verschenken angeboten werden. Die Veröffentlichung ist kostenlos. Wenn Sie die Rubrik nutzen wollen, senden Sie uns eine E-Mail mit den Gegenständen die Sie verschenken wollen, einer Telefonnummer unter der Sie für Interessenten zu erreichen sind und ihrem Namen (wird nicht veröffentlicht) an E-Mail schreiben.
Mit Inkrafttreten der Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes dürfen Meldungen zur Geburt eines Kindes nicht mehr automatisch veröffentlicht werden.
Wenn Sie die Veröffentlichung der Geburt Ihrer Tochter oder Ihres Sohnes im Amtsblatt „LEUTE“ der Gemeinde Leutenbach wünschen, dann füllen Sie bitte die Einwilligung aus und senden diese an das
Bürgermeisteramt Leutenbach
Rathausplatz 1
71397 Leutenbach.
Bei Fragen zur Veröffentlichung der Geburt Ihres Kindes steht Ihnen das Bürgerbüro, Tel. 189-33 zur Verfügung.
Das Amtsblatt informiert über:
· Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung
· Meldungen von Schulen, Kindergärten und Kirchen
· Beiträge von örtlichen Vereinen, Verbänden und Organisationen
· Hinweise auf Veranstaltungen örtlicher Parteien
· Notdienste & Bereitschaftsdienste
· Private Anzeigen
Nicht veröffentlicht werden:
· Beiträge mit bundes- oder landespolitischem Inhalt ohne örtlichen Bezug
· Anonyme Einsendungen
· Leserbriefe und persönliche Auseinandersetzungen
· Beiträge mit ehrverletzendem, sittenwidrigem oder gesetzeswidrigem Inhalt
Die wichtigsten Regelungen zu den Veröffentlichungen finden Sie in unseren Richtlinien
Der reguläre Redaktionsschluss ist montags um 12:00 Uhr.
Bei Feiertagen gelten Sonderfristen – diese werden rechtzeitig im Amtsblatt und auf der Homepage vom Verlag bekannt gegeben.
Private Anzeigen, Vereins- oder Kirchenanzeigen nimmt ausschließlich der Nussbaum-Verlag entgegen:
Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG
📞 Tel.: 07033525-0
Das Amtsblatt wird von Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG produziert.
Die Zustellung wird ebenfalls durch Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG organisiert. Bei Problemen mit der Zustellung bitte direkt dort melden:
📞 Tel.: 070336924-0
📧 E-Mail: info(@)gsvertrieb.de
Verantwortlich für den amtlichen Teil ist Bürgermeister Jürgen Kiesl oder seine Vertretung. Für den Anzeigeteil ist Klaus Nussbaum oder seine Vertretung von Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG verantwortlich.