Fundsachen
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren. Fundsachen sind anzeigepflichtig und an die für den Fundort zuständige Behörde abzuliefern.
Woche | Fundstück |
---|---|
2025 / KW 29 | Schlüsselbund mit BKS-Schlüssel, gefunden zwischen Eichengrund und Im Grund |
|
|