Sarg- und Urnenbestattungen

Grabarten werden schwerpunktmäßig in Wahlgräber und Reihengräber untergliedert. Beim Reihengrab darf nur eine Beisetzung stattfinden. Auch bei Ablauf der Ruhezeit kann es nicht in ein Wahlgrab umgewandelt werden.

Wahlgräber dagegen sind Grabstätten für Erdbestattungen und Beisetzungen von Aschen, für die eine Nutzungszeit verliehen wird. Während der Nutzungszeit sind Verlängerungen bei einer weiteren Beisetzung möglich.

Auf den Friedhöfen der Gemeinde Leutenbach sind Grabfelder ohne und mit Gestaltungsvorschriften ausgewiesen.