Rasengrab

Grabgebühr:

1.980,00 €

Bestattungsgebühr (Erdbestattung):

   750,00 €

Nutzungszeit (20 Jahre):

Keine Verlängerung möglich

Für eine Erdbestattung zulässig.

Die Grabstätte wird durch eine von der Gemeinde zugelassene liegende Gedenkplatte gekennzeichnet.

Gestaltung und Pflege obliegen ausschließlich der Gemeinde.