Bodenrichtwerte

Seit dem 01.01.2020 besteht ein gemeinsamer Gutachterausschuss für die Stadt Winnenden und die Gemeinden Berglen, Leutenbach und Schwaikheim.

Bodenrichtwerte (§ 196 (1) BauGB) sind aus Kaufpreisen abgeleitete, durchschnittliche Lagewerte für eine Mehrzahl von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone) mit im Wesentlichen gleichartigen Nutzungs- und Wertverhältnissen. Die Bodenrichtwerte werden in Euro pro Quadratmeter (€/m²) angegeben. Die Abgrenzung der Bodenrichtwertzone und die Festsetzung der Höhe des Bodenrichtwerts begründen keine Ansprüche, sie haben keine bindende Wirkung. Verkehrswerte können im Einzelfall nur durch Gutachten ermittelt werden.

Die Bodenrichtwerte werden in Bodenrichtwertkarten und Bodenrichtwerttabellen, untergliedert nach Gemeinden, Stadtteilen und Ortsteilen, veröffentlicht. In der Karte sind weitere Informationen und Erläuterungen zu den Bodenrichtwerten enthalten.

 

Der Gemeinsame Gutachterausschuss hat am 07.06.2022 neue Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 beschlossen.

Die Bodenrichtwerte zu den Stichtagen 01.01.2022 und 31.12.2020 können über BORIS BW, dem Veröffentlichungsportal für Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg abgerufen werden. Hier kann nach Flurstück, Adresse oder Ort gesucht werden. Unter diesem Link gelangen Sie direkt zu BORIS BW

Die Bodenrichtwerte können auch über die Internetseite der Stadt Winnenden unter diesem Link: "Bodenrichtwerte" abgerufen werden.