Windpark „Hörnle“
Die wichtigsten Fragen und Antworten
Über das Windenergieflächenbedarfsgesetz wurden die Bundesländer dazu verpflichtet, ausreichende Flächen für die Nutzung von Windenergie bereitzustellen, um im Interesse des Klima- und Umweltschutzes die Transformation zu nachhaltigen und treibhausgasneutralen Stromversorgung sicherzustellen. In Baden-Württemberg müssen demnach bis zum 31.12.2027 1,1 % der Landesfläche planerisch gesichert sein. Für die Region Stuttgart läuft bereits seit 2012 die Untersuchung von 96 Standorten für Windkraftanlagen. Das Projekt ging von den Investoren Stadtwerke Winnenden, Stadtwerke Backnang, Firma Uhl Windkraft Projektierung und der Hofkammer des Hauses Württemberg auf Flächen der Hofkammer im Gemeindegebiet von Backnang und Winnenden aus.
Ein Vorranggebiet für Windkraftanlagen ist ein ausgewiesenes Gebiet, das für die Windenergienutzung bestimmt ist. In diesen Gebieten haben Windkraftanlagen Vorrang. Andere Nutzungen, die mit der Windenergienutzung nicht vereinbar sind, sind ausgeschlossen. Gleichzeitig ist die Ausweisung eines Vorranggebiets wichtig, damit potentielle Investoren nicht die Möglichkeit haben, überall auf der Gemeindefläche Windkraftanlagen zu bauen.

Der Standort „Hörnle“ liegt auf Privatgrundstücken zwischen den Kommunen Backnang, Allmersbach im Tal, Berglen, Winnenden und Leutenbach auf einem bewaldeten Höhenzug. Lediglich die Flügel überragen teilweise die Waldexklave der Gemeinde Leutenbach.
Die 12-monatigen Windmessungen sind abgeschlossen und befinden sich aktuell noch in der Auswertung. Die Stadtwerke Backnang und Winnenden, die Firma Uhl Windkraft Projektierung sowie die Hofkammer des Hauses Württemberg haben sich zu der Windpark Hörnle GmbH & Co. KG zusammengeschlossen. Bei einem reibungslosen Planungs- und Genehmigungsverfahren könnte mit dem Bau der Anlagen bereits 2026 begonnen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften für den Abstand zwischen der Windkraftanlage und der Wohnbebauung sind eingehalten. Nachts dürfen 40 Dezibel in einem allgemeinen Wohngebiet nicht überschritten werden. Das ist in etwa so laut wie das Brummen eines Kühlschranks. Es ist möglich, dass in Nellmersbach noch weniger zu hören sein wird. Der Abstand der Anlage zum Bahnhof in Nellmersbach beträgt rund 1.200 m. Der gesetzlich empfohlene Mindestabstand zur Wohnbebauung liegt bei 700 m.
Geplant ist die Inbetriebnahme für 2027/2028.

Der Windpark sieht drei Windräder mit einer Gesamthöhe von jeweils 266,5 m vor. Die Windkraftanlage nimmt dauerhaft einen halben Hektar Fläche in Beschlag, also nur einen geringen Anteil der 29 Hektar großen Vorrangfläche.
Die geplanten Windräder sollen zu den modernsten in der Region gehören. Jedes Windrad hat eine Nennleistung von 6,8 Megawatt. Damit können voraussichtlich jährlich rd. 36.980.000 kWh Strom erzeugt werden. Das entspricht etwa dem Jahresbedarf an Strom von 11.000 bis 14.000 Haushalten.
Ja, es wurden genaue Untersuchungen zum Natur- und Artenschutz durchgeführt. Bei den Planungen wurden Eingriffe in die Natur weitgehend vermieden und minimiert. Artenschutzrechtliche Belange wie der Schutz von Amphibien in der Bauzeit oder Fledermausabschaltungen während der Sommermonate in der Betriebszeit sind vorgesehen. Die Ausgleichsfläche muss noch durch Gutachter bewerten und mit den zuständigen Behörden erörtert werden. Dieser Prozess wird parallel zum Genehmigungsverfahren ablaufen.
Vom Bau der Windkraftanlage werden dauerhaft 0,5 % der gesamten Waldfläche am Hörnle betroffen sein. Zunächst werden auf sechs Hektar Fläche Bäume abgeholzt und nach dem Abschluss des Baus sollen 3 Hektar wieder mit Bäumen bepflanzt werden.
Fragen zur Beteiligung an der Projektgesellschaft
Die Gemeinde Leutenbach ist als Grundstückseigentümer lediglich durch den Rotorüberschlag auf ihrer Gemarkung betroffen. Bei einem Windrad betrifft das 28,6 % der Fläche, beim Standort des zweiten Windrads 8,61 % der Fläche. Für die Nutzung der Fläche für die Windkraftanlage wird zwischen der Gemeinde Leutenbach und der Windparkgesellschaft ein Pachtvertrag abgeschlossen.
Die Gesellschafter der Windkraftanlage haben den betroffenen Nachbarkommunen Allmersbach im Tal, Berglen und Leutenbach angeboten, sich finanziell an der Windkraftanlage zu beteiligen. Jeder Gemeinde wurde ein Anteil von 3,26 % angeboten. Die Gemeinde Berglen hat eine Beteiligung an der Windparkgesellschaft abgelehnt, um die finanziellen Mittel der Gemeinde in einen Windpark auf der eigenen Gemarkung zu investieren. Die damit freigewordenen Anteile werden unter den verbliebenen Geschäftspartnern aufgeteilt. Somit könnte sich Leutenbach mit 4,06 % an der Windpark Hörnle GmbH & Co. KG beteiligen.
Wenn die Gemeinde sich finanziell am Windpark beteiligt, bietet dies die Chance auf eine zukünftige Rendite, mit der wiederum Projekte umgesetzt werden können, die den Leutenbacher Bürgern zugutekommen. Zudem wirkt sich die Beteiligung positiv auf die Klimabilanz der Gemeinde aus. Vor allem ist die Gemeinde nur dann Teil der Gesellschaft und hat ein Mitspracherecht bei Planung und Bau. Ob die Gemeinde sich an der Windparkgesellschaft beteiligt, entscheidet der Gemeinderat am 29. Juli 2025.
Die Kosten des Projekts belaufen sich nach ersten Hochrechnungen auf ca. 32,8 Mio. Euro. Für einen Beitritt in die Gesellschaft muss die Gemeinde bereits in der Planungsphase in Vorleistung treten. Bei einer Beteiligung von 4,06 % muss die Gemeinde eine Kostenbeteiligung für die Planung in Höhe von 22.500 Euro bezahlen. Wenn das Projekt scheitern sollte, werden diese Kosten nicht erstattet. Des Weiteren soll im April/Mai 2026 Eigenkapital in Höhe von ca. 15 % entsprechend der Beteiligung in die Gesellschaft eingebracht werden. Für Leutenbach würde dies eine Einzahlung von 195.000 Euro bedeuten.
Durch den Abschluss eines Pachtvertrags sowie die Beteiligung am Windpark erzielt die Gemeinde laufende Einnahmen: zum einen erhält sie Pachteinnahmen, zum anderen profitiert sie als Projektbeteiligte von Ausschüttungen. Darüber hinaus fließt der Gemeinde eine jährliche Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu. Über die geplante Laufzeit von 25 Jahren können sich die Gesamteinnahmen der Gemeinde auf 2,3 Millionen Euro belaufen.