Flächennutzungsplan

Flächennutzungsplan – vorbereitende Bauleitplanung

Jede Gemeinde ist gesetzlich dazu verpflichtet, einen Flächennutzungsplan aufzustellen. Der Flächennutzungsplan bildet die Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen und ist den Zielen der Raumordnung, also übergeordneten Planungen (z.B. dem Regionalplan) anzupassen. Der Planungszeitraum beträgt in der Regel 10 bis 15 Jahre.

Anders als Bebauungspläne umfasst der Flächennutzungsplan das gesamte Gemeindegebiet. In ihm sind neben den bestehenden auch die von der Gemeinde mittel- bis langfristig geplanten Nutzungen aller Flächen in der Gemeinde ausgewiesen. Die städtebaulichen Bedürfnisse der Gemeinde Leutenbach sind hier zu berücksichtigen. Es werden beispielsweise Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, gewerbliche Bauflächen, Flächen für den Gemeinbedarf sowie Grünflächen und Flächen für die Landwirtschaft dargestellt.

Aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans lassen sich keine Rechtsansprüche, wie beispielsweise eine Baugenehmigung, ableiten.

Ein Flächennutzungsplan besteht aus einem Planteil und einer Begründung. Im Planteil wird jeder Fläche eine bestimmte (geplante) Nutzung zugewiesen. Die Begründung enthält ergänzend die einzelnen Erläuterungen zu den Planungen.

Die Gemeinde Leutenbach stellt gemeinsam mit den Nachbargemeinden Berglen und Schwaikheim sowie der Stadt Winnenden den Flächennutzungsplan auf. Der aktuell geltende Flächennutzungsplan ist seit dem 06.07.2006 rechtswirksam. Er kann jederzeit geändert oder ergänzt und somit auch aktuellen Entwicklungen angepasst werden.

 

Der Flächennutzungsplan sowie alle Änderungen in einzelnen Teilbereichen werden durch das Regierungspräsidium Stuttgart genehmigt. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Genehmigung im Amtsblatt wird der Flächennutzungsplan bzw. die Änderungen wirksam.

Der Flächennutzungsplan sowie alle rechtswirksamen Änderungen können beim Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden, 71364 Winnenden, Rathaus, Torstraße 10, Zimmer 306 während den regelmäßigen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Alternativ besteht für Sie die Möglichkeit, den Flächennutzungsplan im BürgerGIS der Gemeinde Leutenbach unter dem Link https://www.geonline-gis.de/portale/leutenbach.htm online einzusehen. Die Berücksichtigung aller rechtswirksamen Änderungen ist ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgebend sind die Änderungen des Flächennutzungsplans, die beim Stadtentwicklungsamt Winnenden eingesehen werden können.

Kontakt

Nähere Auskünfte erteilt gerne Herr Kocher:

Tel.: 07195 189-61
Fax: 07195 189-60
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