Eigenbetrieb „WIE Leutenbach“
Der Eigenbetrieb „WIE Leutenbach“ wird als Eigenbetrieb nach dem Eigenbetriebsgesetz Baden-Württemberg geführt. Er ist rechtlich unselbständig und gehört zum Sondervermögen der Gemeinde.
Zum Gegenstand des Eigenbetriebs gehören der Erwerb und die Bebauung von Grundstücken sowie die Sanierung, die Vermietung, die Verpachtung und die Bewirtschaftung von Immobilien. Der Eigenbetrieb kann Immobilien und Anlagen zur Energieerzeugung erwerben, betreiben und veräußern. Der Eigenbetrieb kann alle Maßnahmen ergreifen, die zur Erfüllung dieser Aufgaben notwendig oder förderlich sind.
Die Leitung des Eigenbetriebs erfolgt durch eine Mitarbeiterin der Finanzverwaltung
Für den Eigenbetrieb wird jährlich ein Wirtschaftsplan erstellt. Der Vollzug des Wirtschaftsplans wird mit einem Jahresabschluss dokumentiert.